Streit um Luftreinhalteprogramm: Bundesgericht am Zug
LEIPZIG (dpa-AFX) - Mit der RechtmäÃigkeit des aktuellen Luftreinhalteprogramms hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschäftigt. Dabei geht es in der Revision des Bundesumweltministeriums gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) um die Frage, ob die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen teilweise fehlerhaft seien, weil nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt worden seien. Die Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht am 7. Oktober um 15.00 Uhr verkünden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das im Mai 2024 von der Bundesregierung beschlossene Luftreinhalteprogramm für unzureichend und hatte dagegen geklagt. Das OVG verurteilte die Bundesregierung im Juli 2024 zu Ãnderungen an Teilen des Programms. Die MaÃnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des AusstoÃes von Luftschadstoffen zu erreichen, so das Gericht (Az.: 11 A 16.20). Dagegen hatte das Bundesumweltministerium Revision eingelegt. Wesentliche Teile des Nationalen Luftreinhalteplans hatte das Gericht aber bestätigt.
DUH: Zu wenig MaÃnahmen gegen Schadstoffbelastung
So war der Entwurf zu dem Programm bereits im Mai 2023 vorgelegt worden, aber erst ein Jahr später von der Bundesregierung verabschiedet worden. Die DUH kritisierte, dass es in diesem Zeitraum bereits aktuellere Prognosen gegeben hätte, die zu berücksichtigen seien. Auf Nachfrage des Vorsitzenden des 7. Senats hieà es von dem Prozessvertreter des Bundesumweltministeriums, dass die Abstimmung mit den vielen beteiligten Resorts so lange gedauert habe.
"Die Bundesregierung ergreift zu wenige MaÃnahmen, um die Schadstoffbelastung zu verringern oder führt sie gar nicht erst aus", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Dabei gebe es laut EU-Bericht in Deutschland jedes Jahr etwa 60.000 Tote durch Stickstoffdioxid und Partikel. Im Erfolgsfall müsse die Bundesregierung das Programm mit wirksamen MaÃnahmen nachbessern, mit denen der Ausstoà von Ammoniak, Stickstoffoxiden und Feinstaub bundesweit reduziert werde.
Das Programm wirke und beide Beteiligte hätten das gleiche Ziel, betonte dagegen ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Es werde mit so aktuellen Daten wie möglich gearbeitet./jan/DP/jha
LEIPZIG (dpa-AFX) - Mit der RechtmäÃigkeit des aktuellen Luftreinhalteprogramms hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschäftigt. Dabei geht es in der Revision des Bundesumweltministeriums gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) um die Frage, ob die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen teilweise fehlerhaft seien, weil nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt worden seien. Die Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht am 7. Oktober um 15.00 Uhr verkünden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das im Mai 2024 von der Bundesregierung beschlossene Luftreinhalteprogramm für unzureichend und hatte dagegen geklagt. Das OVG verurteilte die Bundesregierung im Juli 2024 zu Ãnderungen an Teilen des Programms. Die MaÃnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des AusstoÃes von Luftschadstoffen zu erreichen, so das Gericht (Az.: 11 A 16.20). Dagegen hatte das Bundesumweltministerium Revision eingelegt. Wesentliche Teile des Nationalen Luftreinhalteplans hatte das Gericht aber bestätigt.
DUH: Zu wenig MaÃnahmen gegen Schadstoffbelastung
So war der Entwurf zu dem Programm bereits im Mai 2023 vorgelegt worden, aber erst ein Jahr später von der Bundesregierung verabschiedet worden. Die DUH kritisierte, dass es in diesem Zeitraum bereits aktuellere Prognosen gegeben hätte, die zu berücksichtigen seien. Auf Nachfrage des Vorsitzenden des 7. Senats hieà es von dem Prozessvertreter des Bundesumweltministeriums, dass die Abstimmung mit den vielen beteiligten Resorts so lange gedauert habe.
"Die Bundesregierung ergreift zu wenige MaÃnahmen, um die Schadstoffbelastung zu verringern oder führt sie gar nicht erst aus", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Dabei gebe es laut EU-Bericht in Deutschland jedes Jahr etwa 60.000 Tote durch Stickstoffdioxid und Partikel. Im Erfolgsfall müsse die Bundesregierung das Programm mit wirksamen MaÃnahmen nachbessern, mit denen der Ausstoà von Ammoniak, Stickstoffoxiden und Feinstaub bundesweit reduziert werde.
Das Programm wirke und beide Beteiligte hätten das gleiche Ziel, betonte dagegen ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Es werde mit so aktuellen Daten wie möglich gearbeitet./jan/DP/jha