Staaten dürfen zu Scheinehen ermitteln - trotz Unionsbürgerschaft
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein EU-Mitgliedsstaat darf wegen eines Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheinehe ermitteln und dessen Vorliegen feststellen - auch nachdem die betroffene Person die Staatsangehörigkeit dieses Staats erworben hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der VerhältnismäÃigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger, sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden, teilte der EuGH mit.
Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie auch angewandt werden können, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit bereits eine Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat.
Zur Begründung teilte er mit, dass eine gegenteilige Auslegung das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden würde.
Irisches Gericht hatte Scheinehe festgestellt
Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz vor Ablauf des Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Dadurch erhielt er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später habe er sich von seiner Ehefrau scheiden lassen.
Ein Jahr später habe eine weitere Drittstaatsangehörige den Angaben zufolge ein Aufenthaltsrecht in Irland beantragt - mit der Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Der Mann hatte anschlieÃend vor den irischen Gerichten geklagt.
Ein Sprecher des Bundesministeriums sagte zu der Entscheidung des EuGH: "Das Urteil unterstützt die Linie der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug im Zusammenhang mit Aufenthaltsrechten konsequent zu bekämpfen." Es mache deutlich, dass das Recht der EU diesem Anliegen nicht entgegenstehe./laf/DP/he
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein EU-Mitgliedsstaat darf wegen eines Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheinehe ermitteln und dessen Vorliegen feststellen - auch nachdem die betroffene Person die Staatsangehörigkeit dieses Staats erworben hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der VerhältnismäÃigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger, sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden, teilte der EuGH mit.
Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie auch angewandt werden können, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit bereits eine Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat.
Zur Begründung teilte er mit, dass eine gegenteilige Auslegung das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden würde.
Irisches Gericht hatte Scheinehe festgestellt
Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz vor Ablauf des Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Dadurch erhielt er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später habe er sich von seiner Ehefrau scheiden lassen.
Ein Jahr später habe eine weitere Drittstaatsangehörige den Angaben zufolge ein Aufenthaltsrecht in Irland beantragt - mit der Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Der Mann hatte anschlieÃend vor den irischen Gerichten geklagt.
Ein Sprecher des Bundesministeriums sagte zu der Entscheidung des EuGH: "Das Urteil unterstützt die Linie der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug im Zusammenhang mit Aufenthaltsrechten konsequent zu bekämpfen." Es mache deutlich, dass das Recht der EU diesem Anliegen nicht entgegenstehe./laf/DP/he