ROUNDUP: Bundesregierung erwartet gebührenfreie Hormus-Passage
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung fordert für die StraÃe von Hormus einen unbehinderten Schiffsverkehr auf Grundlage internationaler Abkommen. Die Meerenge sei nicht nur iranisches Seegebiet, sondern es gelte auch das UN-Seerechtsübereinkommen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
"Und deswegen ist es erforderlich, dass bei der Wiederaufnahme ein freier, sicherer und auch gebührenfreier Seeschiffsverkehr sichergestellt wird. Das ist die deutsche Position, die sich aus dem internationalen Recht, was hier anwendbar ist, herleitet", sagte er weiter.
Eine ganze Reihe von Ländern sei weltweit von den Auswirkungen der Sperrung der StraÃe von Hormus betroffen. Aus Sicht Deutschlands seien die Vereinten Nationen der richtige Rahmen, um sich mit dem Problem zu befassen.
Die USA und Iran haben als Teil einer Waffenruhe auch die Ãffnung der StraÃe von Hormus vereinbart. Die StraÃe von Hormus, eine wichtige Meerenge für den globalen Ãl- und Gashandel, liegt zwischen dem Iran und dem Oman. Die Blockade des Seeverkehrs dort hat weltweit zu Preissprüngen geführt.
Seerechtler geben der Bundesregierung recht
Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück von der Universität Kiel teilte auf Anfrage mit: Der Iran sei völkerrechtlich verpflichtet, die Durchfahrt durch die StraÃe von Hormus für die zivile Schifffahrt gebührenfrei zu gewährleisten. Auch wenn sich das nicht unmittelbar aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergebe, habe die Bundesregierung recht.
Ãhnlich äuÃerte sich der Seerechtler Valentin Schatz von der Universität Lüneburg. Zwar sei der Iran nicht an das Seerechtsübereinkommen gebunden, weil er keine Vertragspartei sei. Das Recht auf friedliche Durchfahrt sei aber seit langer Zeit anerkanntes Völkergewohnheitsrecht. Dieses beschreibt Regeln, die ohne Vertrag gelten.
Es ist ausdrücklich verboten, Abgaben für die bloÃe Durchfahrt zu erheben, wie Schatz sagte. "Klar ist allerdings auch, dass sich das Recht der friedlichen Durchfahrt nicht ohne Weiteres gerichtlich gegen Iran durchsetzen lässt." Der Iran sei nicht an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gebunden und habe sich nicht dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag unterworfen./cn/DP/men
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung fordert für die StraÃe von Hormus einen unbehinderten Schiffsverkehr auf Grundlage internationaler Abkommen. Die Meerenge sei nicht nur iranisches Seegebiet, sondern es gelte auch das UN-Seerechtsübereinkommen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
"Und deswegen ist es erforderlich, dass bei der Wiederaufnahme ein freier, sicherer und auch gebührenfreier Seeschiffsverkehr sichergestellt wird. Das ist die deutsche Position, die sich aus dem internationalen Recht, was hier anwendbar ist, herleitet", sagte er weiter.
Eine ganze Reihe von Ländern sei weltweit von den Auswirkungen der Sperrung der StraÃe von Hormus betroffen. Aus Sicht Deutschlands seien die Vereinten Nationen der richtige Rahmen, um sich mit dem Problem zu befassen.
Die USA und Iran haben als Teil einer Waffenruhe auch die Ãffnung der StraÃe von Hormus vereinbart. Die StraÃe von Hormus, eine wichtige Meerenge für den globalen Ãl- und Gashandel, liegt zwischen dem Iran und dem Oman. Die Blockade des Seeverkehrs dort hat weltweit zu Preissprüngen geführt.
Seerechtler geben der Bundesregierung recht
Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück von der Universität Kiel teilte auf Anfrage mit: Der Iran sei völkerrechtlich verpflichtet, die Durchfahrt durch die StraÃe von Hormus für die zivile Schifffahrt gebührenfrei zu gewährleisten. Auch wenn sich das nicht unmittelbar aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergebe, habe die Bundesregierung recht.
Ãhnlich äuÃerte sich der Seerechtler Valentin Schatz von der Universität Lüneburg. Zwar sei der Iran nicht an das Seerechtsübereinkommen gebunden, weil er keine Vertragspartei sei. Das Recht auf friedliche Durchfahrt sei aber seit langer Zeit anerkanntes Völkergewohnheitsrecht. Dieses beschreibt Regeln, die ohne Vertrag gelten.
Es ist ausdrücklich verboten, Abgaben für die bloÃe Durchfahrt zu erheben, wie Schatz sagte. "Klar ist allerdings auch, dass sich das Recht der friedlichen Durchfahrt nicht ohne Weiteres gerichtlich gegen Iran durchsetzen lässt." Der Iran sei nicht an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gebunden und habe sich nicht dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag unterworfen./cn/DP/men