ROUNDUP/Bayer: Oberster US-Gerichtshof prüft Fall im Glyphosat-Streit - Kursplus
WASHINGTON (dpa-AFX) - Bayer kann sich in den milliardenteuren US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten verstärkte Hoffnung auf ein positives Grundsatzurteil des obersten US-Gerichtes machen. Der US Supreme Court stimmte am Freitag zu, den Fall "Durnell" zur Prüfung anzunehmen. Die Richter müssen dann entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Die Leverkusener begrüÃten die Entscheidung. Die Bayer-Aktie gewann zu Wochenbeginn gegen den schwachen Gesamtmarkt an der Dax -Spitze 6,6 Prozent.
Das Papier knüpfte damit an seine laufende Erholung an. Seit dem Tief im April vergangenen Jahres hat der Kurs sich mit nun gut 44 Euro mehr als verdoppelt. Analyst Chris Counihan von der US-Investmentbank Jefferies wertete die Entscheidung als weiteren positiven Schritt. Sie gebe dem Konzern zudem eine bessere Verhandlungsposition, sollte er letztendlich nach einem Vergleich streben. Experte Richard Vosser von JPMorgan rechnete beispielhaft vor, dass ein um 5 Milliarden Euro niedrigerer Rückstellungsbedarf geschätzt 10 Prozent Plus beim Aktienkurs entspreche. Ende des dritten Quartals habe Bayer noch Rückstellungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in der Bilanz vorgehalten.
"Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen", sagte Bayer-Chef Bill Anderson. "Sie ist auch ein wichtiger Schritt in unserer mehrgleisigen Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten."
Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.
Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sieht, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben."
Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General - eine Art Generalanwalt der US-Regierung - den Antrag des Konzerns auf Prüfung des Falls "Durnell" durch den US Supreme Court unterstützt. Der Aktienkurs war damals schon nach oben gesprungen. Nach der nun erfolgten Annahme dürften die Richter bis Ende Juni in dem Fall entscheiden, denn um diesem Zeitraum herum endet die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court.
Im Herbst hatte Bayer im Zuge der Vorlage der Zahlen für das dritte Quartal die Rückstellungen in Sachen Glyphosat erhöht. Konzernchef Anderson begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Glyphosatklagen. Per Stand 15. Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Ansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen wurden oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten.
Insgesamt hat sich Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, neben einer operativen Trendwende auch auf die Fahnen geschrieben, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Ãbernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt, die Andersons Vorgänger Werner Baumann durchgeboxt hatte. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen, der Aktienkurs ging auf eine jahrelange Talfahrt.
Neben der Hoffnung auf ein positives Supreme-Court-Urteil spielen auch Vergleiche eine Rolle, wenn diese aus Sicht des Unternehmens vorteilhafter sind als anhaltende Rechtsrisiken und etwaige Prozesse mit den Klägern, die Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Zudem hatte Bayer die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten intensiviert, um Gesetzesänderungen zu erwirken. Wie im Fall "Durnell" geht es auch hier darum, ob Bundesrecht über dem Recht von Bundesstaaten steht./mis/men/lew/tih
WASHINGTON (dpa-AFX) - Bayer
Das Papier knüpfte damit an seine laufende Erholung an. Seit dem Tief im April vergangenen Jahres hat der Kurs sich mit nun gut 44 Euro mehr als verdoppelt. Analyst Chris Counihan von der US-Investmentbank Jefferies wertete die Entscheidung als weiteren positiven Schritt. Sie gebe dem Konzern zudem eine bessere Verhandlungsposition, sollte er letztendlich nach einem Vergleich streben. Experte Richard Vosser von JPMorgan rechnete beispielhaft vor, dass ein um 5 Milliarden Euro niedrigerer Rückstellungsbedarf geschätzt 10 Prozent Plus beim Aktienkurs entspreche. Ende des dritten Quartals habe Bayer noch Rückstellungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in der Bilanz vorgehalten.
"Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen", sagte Bayer-Chef Bill Anderson. "Sie ist auch ein wichtiger Schritt in unserer mehrgleisigen Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten."
Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.
Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sieht, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben."
Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General - eine Art Generalanwalt der US-Regierung - den Antrag des Konzerns auf Prüfung des Falls "Durnell" durch den US Supreme Court unterstützt. Der Aktienkurs war damals schon nach oben gesprungen. Nach der nun erfolgten Annahme dürften die Richter bis Ende Juni in dem Fall entscheiden, denn um diesem Zeitraum herum endet die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court.
Im Herbst hatte Bayer im Zuge der Vorlage der Zahlen für das dritte Quartal die Rückstellungen in Sachen Glyphosat erhöht. Konzernchef Anderson begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Glyphosatklagen. Per Stand 15. Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Ansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen wurden oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten.
Insgesamt hat sich Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, neben einer operativen Trendwende auch auf die Fahnen geschrieben, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Ãbernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt, die Andersons Vorgänger Werner Baumann durchgeboxt hatte. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen, der Aktienkurs ging auf eine jahrelange Talfahrt.
Neben der Hoffnung auf ein positives Supreme-Court-Urteil spielen auch Vergleiche eine Rolle, wenn diese aus Sicht des Unternehmens vorteilhafter sind als anhaltende Rechtsrisiken und etwaige Prozesse mit den Klägern, die Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Zudem hatte Bayer die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten intensiviert, um Gesetzesänderungen zu erwirken. Wie im Fall "Durnell" geht es auch hier darum, ob Bundesrecht über dem Recht von Bundesstaaten steht./mis/men/lew/tih