ROUNDUP 3: Hubig möchte Schwarzfahren entkriminalisieren - Union bremst
(neu: Durchgehend aktualisiert, 3./4. Absatz Richterbund.)
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis infrage: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schlieÃlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"
Modernisierung des Strafrechts geplant
Die Ministerin wies darauf hin, diese Verfahren bänden viele Ressourcen in der Justiz, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Richterbund plädiert für Zugangsbarrieren
Das Argument einer Entlastung der Justiz überzeugt den Deutschen Richterbund (DRB) nicht. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, es handele sich in der Regel um Bagatellfälle, die schnell zu erledigen seien. Der Richterbund schlägt vor, sich bei der Beförderungserschleichung auf den "strafwürdigen Kern zu beschränken". Das Fahren ohne Fahrschein sollte aus Sicht von Rebehn nur noch strafbar sein, wenn jemand technische Barrieren überwindet oder Kontrollen umgeht.
Für alle anderen Fälle seien die zivilrechtlichen Ersatzansprüche der Verkehrsunternehmen, wie das erhöhte Beförderungsentgelt, ausreichend, sagte Rebehn. In erster Linie seien die Verkehrsbetriebe selbst gefordert, dem Schwarzfahren durch Zugangsbarrieren und häufigere Kontrollen effektiver vorzubeugen. Solche Zugangsbarrieren an Bahnhöfen gibt es in Paris, London und vielen anderen europäischen GroÃstädten.
Was sagt der Koalitionsvertrag?
Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU gibt es zum Fahren ohne Ticket keine Vereinbarung. Dort heiÃt es nur, man werde das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und prüfen, "welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".
Anwaltverein übt Kritik an geltender Praxis
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
AuÃer Hubig dringt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski vom DAV der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Gewerkschaft der Polizei sieht Entkriminalisierung kritisch
Aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gibt es Kritik an einer möglichen Entkriminalisierung. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas RoÃkopf, sagte der "Rheinischen Post": "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt." Man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht". Eine Straftat sollte aus RoÃkopfs Sicht nicht aufgrund einer Ãberbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. "Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte er. Oftmals handele es sich auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Bahn-Tochterfirma DB Regio, Ralf Damde, sagte der "Süddeutschen Zeitung", wer sich auf Kosten anderer Leistungen erschleiche, müsse dafür auch geradestehen. Der saarländische EVG-Landesvorsitzende fügte hinzu: "Ich erwarte, dass der Staat sich hinter jene stellt, die Ordnung und Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln durchsetzen - und nicht aufseiten derer, die das System ausnutzen."
Wie wahrscheinlich ist eine Reform?
Dass aus Sicht von Hubig viel dafür spricht, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, heiÃt nicht, dass eine Reform auf dem Weg wäre. Andere Projekte, wie etwa ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt, stehen für sie zurzeit stärker im Fokus - zumal der Koalitionspartner abwinkt: Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden. Für ihn stehe daher fest: "Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden."/mjm/DP/men
(neu: Durchgehend aktualisiert, 3./4. Absatz Richterbund.)
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis infrage: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schlieÃlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"
Modernisierung des Strafrechts geplant
Die Ministerin wies darauf hin, diese Verfahren bänden viele Ressourcen in der Justiz, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Richterbund plädiert für Zugangsbarrieren
Das Argument einer Entlastung der Justiz überzeugt den Deutschen Richterbund (DRB) nicht. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, es handele sich in der Regel um Bagatellfälle, die schnell zu erledigen seien. Der Richterbund schlägt vor, sich bei der Beförderungserschleichung auf den "strafwürdigen Kern zu beschränken". Das Fahren ohne Fahrschein sollte aus Sicht von Rebehn nur noch strafbar sein, wenn jemand technische Barrieren überwindet oder Kontrollen umgeht.
Für alle anderen Fälle seien die zivilrechtlichen Ersatzansprüche der Verkehrsunternehmen, wie das erhöhte Beförderungsentgelt, ausreichend, sagte Rebehn. In erster Linie seien die Verkehrsbetriebe selbst gefordert, dem Schwarzfahren durch Zugangsbarrieren und häufigere Kontrollen effektiver vorzubeugen. Solche Zugangsbarrieren an Bahnhöfen gibt es in Paris, London und vielen anderen europäischen GroÃstädten.
Was sagt der Koalitionsvertrag?
Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU gibt es zum Fahren ohne Ticket keine Vereinbarung. Dort heiÃt es nur, man werde das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und prüfen, "welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".
Anwaltverein übt Kritik an geltender Praxis
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
AuÃer Hubig dringt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski vom DAV der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Gewerkschaft der Polizei sieht Entkriminalisierung kritisch
Aus der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gibt es Kritik an einer möglichen Entkriminalisierung. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas RoÃkopf, sagte der "Rheinischen Post": "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt." Man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht". Eine Straftat sollte aus RoÃkopfs Sicht nicht aufgrund einer Ãberbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. "Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte er. Oftmals handele es sich auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Bahn-Tochterfirma DB Regio, Ralf Damde, sagte der "Süddeutschen Zeitung", wer sich auf Kosten anderer Leistungen erschleiche, müsse dafür auch geradestehen. Der saarländische EVG-Landesvorsitzende fügte hinzu: "Ich erwarte, dass der Staat sich hinter jene stellt, die Ordnung und Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln durchsetzen - und nicht aufseiten derer, die das System ausnutzen."
Wie wahrscheinlich ist eine Reform?
Dass aus Sicht von Hubig viel dafür spricht, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, heiÃt nicht, dass eine Reform auf dem Weg wäre. Andere Projekte, wie etwa ein besserer Schutz von Frauen vor Gewalt, stehen für sie zurzeit stärker im Fokus - zumal der Koalitionspartner abwinkt: Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden. Für ihn stehe daher fest: "Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden."/mjm/DP/men