ROUNDUP 2: Läden und Gastro sollen künftig Kartenzahlung anbieten müssen
(neu: Reaktion Dehoga und Verbraucherzentrale)
BERLIN (dpa-AFX) - Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Die neuen Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.
"Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten", heiÃt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.
Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen.
Bargeld wird weiter akzeptiert
Bargeld soll zugleich weiterhin akzeptiert werden. Ziel sei Wahlfreiheit für die Kunden. Ausnahmen von der Pflicht sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind.
Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Es begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen würden dokumentiert und seien damit besser nachvollziehbar.
Verband beklagt zusätzliche Bürokratie und Kosten
Digitale Zahlungsmöglichkeiten seien längst Standard, sagt Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga). "Kunden setzen sie voraus." Untersuchungen zufolge böten mehr als 90 Prozent der Betriebe bargeldloses Bezahlen an. Schimke warnt jedoch vor Kosten für die Betriebe. "Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags." Vor allem kleine und mittlere Betriebe benötigten ausreichende Ãbergangsregelungen für die Umstellung.
Im Einzelhandel stoÃen die Pläne auf Kritik. Gesetzliche Vorgaben seien völlig unnötig, sie schafften nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich BinneböÃel vom Handelsverband Deutschland (HDE). "Denn eine einzelne Akzeptanz heiÃt immer, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ãrger machen, sowie Zeit und Geld kosten." Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können.
Im deutschen Einzelhandel ging der Trend zuletzt zum bargeldlosen Bezahlen. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts EHI entfielen im vergangenen Jahr 32,3 Prozent des Umsatzes noch auf Barzahlungen und 65,1 Prozent auf Kartenzahlungen. Der Rest entfiel unter anderem auf Rechnungszahlungen, Ãberweisungen, Ratenkäufe und Gutscheine. Bei der Zahl der Transaktionen lag das Bargeld mit 50,5 Prozent noch knapp vor der Karte, die bei 48,1 Prozent der Einkäufe genutzt wird. Der Abstand ist in den vergangenen Jahren immer kleiner geworden. Dazu trägt auch bei, dass Kunden häufiger mit Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Experte: Wahlfreiheit macht Sinn
Während der Pandemie habe sich ein GroÃteil der Bevölkerung an die bargeldlose Bezahlung gewöhnt, sagt Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. "Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten sind im Handel längst kein Zusatzangebot mehr, sondern werden von vielen Konsumentinnen und Konsumenten als Standard erwartet." Dennoch sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen häufig weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel. "Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn", so Hudetz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband äuÃerte sich positiv zu den Plänen. "Verbraucherinnen und Verbraucher wollen selbst bestimmen, ob sie mit Karte, Smartphone oder Bargeld bezahlen", sagte Vorständin Ramona Pop. Akzeptanzpflichten für Händler und Gastronomie stärkten die Wahlfreiheit./dmo/DP/stw
(neu: Reaktion Dehoga und Verbraucherzentrale)
BERLIN (dpa-AFX) - Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Die neuen Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.
"Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten", heiÃt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.
Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen.
Bargeld wird weiter akzeptiert
Bargeld soll zugleich weiterhin akzeptiert werden. Ziel sei Wahlfreiheit für die Kunden. Ausnahmen von der Pflicht sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind.
Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Es begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen würden dokumentiert und seien damit besser nachvollziehbar.
Verband beklagt zusätzliche Bürokratie und Kosten
Digitale Zahlungsmöglichkeiten seien längst Standard, sagt Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga). "Kunden setzen sie voraus." Untersuchungen zufolge böten mehr als 90 Prozent der Betriebe bargeldloses Bezahlen an. Schimke warnt jedoch vor Kosten für die Betriebe. "Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags." Vor allem kleine und mittlere Betriebe benötigten ausreichende Ãbergangsregelungen für die Umstellung.
Im Einzelhandel stoÃen die Pläne auf Kritik. Gesetzliche Vorgaben seien völlig unnötig, sie schafften nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich BinneböÃel vom Handelsverband Deutschland (HDE). "Denn eine einzelne Akzeptanz heiÃt immer, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ãrger machen, sowie Zeit und Geld kosten." Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können.
Im deutschen Einzelhandel ging der Trend zuletzt zum bargeldlosen Bezahlen. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts EHI entfielen im vergangenen Jahr 32,3 Prozent des Umsatzes noch auf Barzahlungen und 65,1 Prozent auf Kartenzahlungen. Der Rest entfiel unter anderem auf Rechnungszahlungen, Ãberweisungen, Ratenkäufe und Gutscheine. Bei der Zahl der Transaktionen lag das Bargeld mit 50,5 Prozent noch knapp vor der Karte, die bei 48,1 Prozent der Einkäufe genutzt wird. Der Abstand ist in den vergangenen Jahren immer kleiner geworden. Dazu trägt auch bei, dass Kunden häufiger mit Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Experte: Wahlfreiheit macht Sinn
Während der Pandemie habe sich ein GroÃteil der Bevölkerung an die bargeldlose Bezahlung gewöhnt, sagt Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. "Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten sind im Handel längst kein Zusatzangebot mehr, sondern werden von vielen Konsumentinnen und Konsumenten als Standard erwartet." Dennoch sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen häufig weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel. "Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn", so Hudetz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband äuÃerte sich positiv zu den Plänen. "Verbraucherinnen und Verbraucher wollen selbst bestimmen, ob sie mit Karte, Smartphone oder Bargeld bezahlen", sagte Vorständin Ramona Pop. Akzeptanzpflichten für Händler und Gastronomie stärkten die Wahlfreiheit./dmo/DP/stw