Ãkostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab
BERLIN (dpa-AFX) - Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Ãbergangssystem.
Geplant ist eine "befristete Ãbergangszahlung"
"Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr", heiÃt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Ãbergang sei aber die "befristete Ãbergangszahlung" angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heiÃt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.
Widerspruch gegen ersten Entwurf
Ãber das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ãkostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaÃen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieÃ. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.
Weniger Abregelungen
Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure "Abregelungen" sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ãkostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist "Redispatch".
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. "Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert", hieà es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass "eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird", dass also die Windräder regional gleichmäÃiger verteilt werden.
Mehr Biomasse
Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. "Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen", hieà es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüÃte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. "Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. "Die Zeit drängt." Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde./vsr/DP/he
BERLIN (dpa-AFX) - Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Ãbergangssystem.
Geplant ist eine "befristete Ãbergangszahlung"
"Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr", heiÃt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Ãbergang sei aber die "befristete Ãbergangszahlung" angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heiÃt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.
Widerspruch gegen ersten Entwurf
Ãber das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ãkostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaÃen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieÃ. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.
Weniger Abregelungen
Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure "Abregelungen" sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ãkostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist "Redispatch".
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. "Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert", hieà es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass "eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird", dass also die Windräder regional gleichmäÃiger verteilt werden.
Mehr Biomasse
Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. "Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen", hieà es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüÃte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. "Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. "Die Zeit drängt." Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde./vsr/DP/he