Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt, wie eine Justizsprecherin bestätigt (Az.: VI -Kart 7/22).
Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Man prüfe die Entscheidung und nächste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklärte: "Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen."/ceb/DP/stk
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Lufthansa
Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Man prüfe die Entscheidung und nächste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklärte: "Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen."/ceb/DP/stk