EQS-Adhoc: Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen Wandelanleihen bekannt (deutsch)
Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen Wandelanleihen bekannt
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EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen
Wandelanleihen bekannt
23.06.2026 / 15:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,
UNTERLIEGT EINSCHRÃNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
WEITERGABE, VERÃFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÃDAFRIKA ODER IN EINE
ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÃFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE UNRECHTMÃSSIG WÃRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN
RECHTSORDNUNG BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Ãffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäà Artikel 17 Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen
Wandelanleihen bekannt
Bochum, 23. Juni 2026 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibt
die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, nicht besicherten
Wandelanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 850 Millionen bekannt (die
"Anleihen"). Die Anleihen werden am 30. Juni 2031 fällig und werden in neue
und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der
Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein oder können in bar
zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der
Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurde ausgeschlossen. Das Angebot
wurde gegenüber dem zuvor angekündigten Emissionsvolumen von insgesamt EUR
750 Millionen Gesamtnennbetrag der Anleihen aufgestockt.
Die Anleihen wurden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ausschlieÃlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen
auÃerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäÃ
Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen
Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.
Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100%
ihres Nennbetrags ausgegeben.
Auf die Anleihen werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Sofern
die Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und
gekündigt wurden, werden die Anleihen bei Fälligkeit am 30. Juni 2031 zu
ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer
Rückzahlungsprämie) in Höhe von 109,78% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was
einer Rendite bis zur Fälligkeit von 1,875% per annum entspricht, falls
keine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihen beträgt
EUR 28,0402, was einer Wandlungsprämie von 37,5% über dem Referenzaktienkurs
von EUR 20,3929 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive
Wandlungspreis EUR 30,7826. Die Anleihebedingungen enthalten marktübliche
Bestimmungen, die es der Gesellschaft ermöglichen, Wandlungsrechte nach
ihrer Wahl durch Zahlung eines Barbetrags, durch Lieferung von Stammaktien
oder durch eine Kombination aus Barbetrag und Stammaktien zu erfüllen.
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Anleihen
vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 24. August 2029 der Wert
der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden
aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht
oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Anleihen ausstehen.
Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs der
Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung der
Anleihen festgelegt.
Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 30. Juni
2026 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen
beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine
Unternehmenszwecke einschlieÃlich der Refinanzierung von Schulden zu
verwenden.
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode
zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich
üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: +49 234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de
Vonovia SE
Nina Henckel
Leiterin Corporate Media Relations
Telefon: +49 234 314 - 1909
Nina.Henckel@vonovia.de
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschlieÃlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und
alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter
Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und
diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoà gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook
("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen
Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder
einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts
als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die
Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäà dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Ãbereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des
EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")
richten sich ausschlieÃlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede
Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen
erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren
Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie
Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschlieÃlich an
Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher
Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der
jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im
Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die
sie rechtmäÃig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die
Wertpapiere sind ausschlieÃlich für relevante Personen verfügbar, und jede
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren
Inhalt vertrauen.
MiFID II: AusschlieÃlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen
der EEA Konzepteure gemäÃ: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) national UmsetzungsmaÃnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),
der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für
die Wandelschuldverschreibungen ausschlieÃlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Ãbernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden
eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschlieÃen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
MaÃnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschlieÃlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschlieÃlich
geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK
MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen")
soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and
Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")
unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung
im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder
durch die Ãbernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des
Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der
Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder
gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschlieÃen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
MaÃnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,
und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,
die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II
ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der
jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4
Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäà Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäà der
EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in
der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,
vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde
ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018
("EUWA")
Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäà dem FCA
Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments
für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäà dem DISC oder
den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024
rechtswidrig ist.
Es wurden keine MaÃnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschlieÃlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem auÃer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschlieÃlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschlieÃen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräuÃern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.
Ende der Insiderinformation
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23.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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44803 Bochum
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Fax: +49 234 314 2995
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Internet: www.vonovia.de
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Indizes: DAX
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2352174 23.06.2026 CET/CEST
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Wandelanleihen bekannt
Bochum, 23. Juni 2026 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibt
die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, nicht besicherten
Wandelanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 850 Millionen bekannt (die
"Anleihen"). Die Anleihen werden am 30. Juni 2031 fällig und werden in neue
und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der
Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein oder können in bar
zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der
Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurde ausgeschlossen. Das Angebot
wurde gegenüber dem zuvor angekündigten Emissionsvolumen von insgesamt EUR
750 Millionen Gesamtnennbetrag der Anleihen aufgestockt.
Die Anleihen wurden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ausschlieÃlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen
auÃerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäÃ
Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen
Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.
Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100%
ihres Nennbetrags ausgegeben.
Auf die Anleihen werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Sofern
die Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und
gekündigt wurden, werden die Anleihen bei Fälligkeit am 30. Juni 2031 zu
ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer
Rückzahlungsprämie) in Höhe von 109,78% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was
einer Rendite bis zur Fälligkeit von 1,875% per annum entspricht, falls
keine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihen beträgt
EUR 28,0402, was einer Wandlungsprämie von 37,5% über dem Referenzaktienkurs
von EUR 20,3929 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive
Wandlungspreis EUR 30,7826. Die Anleihebedingungen enthalten marktübliche
Bestimmungen, die es der Gesellschaft ermöglichen, Wandlungsrechte nach
ihrer Wahl durch Zahlung eines Barbetrags, durch Lieferung von Stammaktien
oder durch eine Kombination aus Barbetrag und Stammaktien zu erfüllen.
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Anleihen
vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
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der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden
aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht
oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Anleihen ausstehen.
Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs der
Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung der
Anleihen festgelegt.
Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 30. Juni
2026 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen
beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine
Unternehmenszwecke einschlieÃlich der Refinanzierung von Schulden zu
verwenden.
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode
zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich
üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
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Nina.Henckel@vonovia.de
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschlieÃlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und
alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter
Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und
diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoà gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook
("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen
Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder
einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts
als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die
Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäà dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Ãbereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des
EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")
richten sich ausschlieÃlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to
Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede
Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen
erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren
Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie
Qualifizierte Anleger sind.
Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschlieÃlich an
Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher
Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der
jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im
Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die
sie rechtmäÃig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die
Wertpapiere sind ausschlieÃlich für relevante Personen verfügbar, und jede
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren
Inhalt vertrauen.
MiFID II: AusschlieÃlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen
der EEA Konzepteure gemäÃ: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) national UmsetzungsmaÃnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),
der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für
die Wandelschuldverschreibungen ausschlieÃlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Ãbernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden
eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschlieÃen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
MaÃnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschlieÃlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschlieÃlich
geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK
MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen")
soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and
Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")
unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung
im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder
durch die Ãbernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des
Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der
Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder
gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschlieÃen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
MaÃnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,
und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,
die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II
ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der
jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4
Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäà Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäà der
EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in
der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,
vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde
ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018
("EUWA")
Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäà dem FCA
Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments
für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäà dem DISC oder
den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024
rechtswidrig ist.
Es wurden keine MaÃnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschlieÃlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem auÃer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschlieÃlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschlieÃen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräuÃern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.
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