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EQS-Adhoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an (deutsch)

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an

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EQS-Ad-hoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Übernahmeangebot
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
abgeschlossenen Investorenvereinbarung an

09.12.2024 / 09:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM oder die Gesellschaft) hat heute mit
ihrer Komplementärin, der CompuGroup Medical Management SE, ihrer
Mehrheitsaktionärin GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die Mehrheitsaktionärin),
der Kronen 2944 GmbH (künftig firmierend unter GT2 Beteiligungen und
Software GmbH, die GT2) sowie der beiden von CVC Capital Partners plc (CVC)
kontrollierten Gesellschaften SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig firmierend unter
Caesar BidCo GmbH, die Bieterin) und der SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig
firmierend unter Caesar HoldCo GmbH) eine Investorenvereinbarung über die
Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Partnerschaft mit der
Bieterin unterzeichnet (die Investorenvereinbarung).

Gemäß der Investorenvereinbarung gibt die Bieterin heute ihre Absicht
bekannt, ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der CGM zu einem
Preis von EUR 22,00 pro Aktie in bar (das Angebot) abzugeben. Dies
entspricht einer Prämie von rund 51% gegenüber dem volumengewichteten
Durchschnittskurs der CGM-Aktien der vergangenen drei Monate. Das Angebot
wird eine Mindestannahmequote von 17% vorsehen und insbesondere unter dem
Vorbehalt des Eintritts fusionskontrollrechtlicher und sonstiger
regulatorischer Freigaben stehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin
und der Aufsichtsrat der CGM haben sich in der Investorenvereinbarung
grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen,
unmittelbar nach dem Vollzug des Angebots ein mögliches Delisting von CGM zu
verfolgen. Ferner haben sich die Parteien der Investorenvereinbarung darauf
verständigt, eine effizientere Kapitalstruktur anzustreben. Zu diesem Zweck
haben sich verschiedene Banken dazu verpflichtet, im Falle des Vollzugs des
Übernahmeangebots Darlehen bereitzustellen.

Sowohl die Mehrheitsaktionärin, Herr Frank Gotthardt, als auch die GT2 sind
als nahestehende Unternehmen bzw. Personen der CGM im Sinne des § 111a Abs.
1 Satz 2 AktG anzusehen. Die Mehrheitsaktionärin hält zum gegenwärtigen
Zeitpunkt etwa 26,54% der Aktien der Gesellschaft und alle Anteile an der
GT2, während Herr Frank Gotthardt, Mehrheitsgesellschafter der
Mehrheitsaktionärin, selbst 6,83% der Aktien an der Gesellschaft hält. Der
Mehrheitsaktionärin und Herrn Frank Gotthardt werden die Mehrheit der
Stimmrechte an der CGM zugerechnet. Gleichzeitig ist die Mehrheitsaktionärin
alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der CGM.

Ferner haben am heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eine
Aktionärsvereinbarung abgeschlossen (die Aktionärsvereinbarung). Danach
begründet die Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt vorbehaltlich
des Vollzugs des Angebots eine strategische Partnerschaft mit der Bieterin.
Folglich werden die Mitglieder dieser Gesellschaftergruppe weiterhin im
bisherigen Umfang an der Gesellschaft investiert bleiben. Die Parteien haben
sich dazu verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des
Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- und Verlustabführungsvertrag
abzuschließen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der
Gesellschaft begrüßen das Angebot und werden die Angebotsunterlage nach
ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete
Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung gehen sie derzeit davon
aus, dass sie den Aktionären von CGM empfehlen werden, das Angebot
anzunehmen.

Neben den anderen Gremien der Gesellschaft und der persönlich haftenden
Gesellschafterin hat der Aufsichtsrat der CGM dem Abschluss der
Investorenvereinbarung zugestimmt.


Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
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E-Mail: investor@cgm.com
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