Ausschuss beschlieÃt deutsche Regeln für EU-Asylreform
BERLIN (dpa-AFX) - Der Innenausschuss des Bundestages hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. Unter anderem sollen Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, schneller als bisher arbeiten dürfen.
Eine Mehrheit gab es zudem nach Angaben von Teilnehmern für einen EntschlieÃungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.
Umsetzungsfrist der EU endet im Juni
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschlieÃende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.
AuÃengrenzverfahren und Identitätskontrolle
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden und Asylverfahren an den EU-AuÃengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Bei Ablehnung sollen sie gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Schnellere Dublin-Verfahren
Verfahren sollen beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Ãberstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. Wer sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss oder dort bereits einen Schutzstatus erhalten hat, kann in einer speziellen Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche Sekundärmigrationszentren einrichten. Wer gegen die Pflicht verstöÃt, dort zu bleiben, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Solidarität durch Umverteilung
Stark belasteten Staaten an den EU-AuÃengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen hat./abc/DP/jha
BERLIN (dpa-AFX) - Der Innenausschuss des Bundestages hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. Unter anderem sollen Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, schneller als bisher arbeiten dürfen.
Eine Mehrheit gab es zudem nach Angaben von Teilnehmern für einen EntschlieÃungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.
Umsetzungsfrist der EU endet im Juni
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschlieÃende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.
AuÃengrenzverfahren und Identitätskontrolle
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden und Asylverfahren an den EU-AuÃengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Bei Ablehnung sollen sie gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Schnellere Dublin-Verfahren
Verfahren sollen beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Ãberstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. Wer sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss oder dort bereits einen Schutzstatus erhalten hat, kann in einer speziellen Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche Sekundärmigrationszentren einrichten. Wer gegen die Pflicht verstöÃt, dort zu bleiben, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Solidarität durch Umverteilung
Stark belasteten Staaten an den EU-AuÃengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen hat./abc/DP/jha