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APA ots news: Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose des Fiskalrates: Konsolidierungspfad klar verfehlt, Defizit bis 2030 weiterhin über 3% des BIP

Wien (APA-ots) - -

Konsolidierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um Defizitverfahren 2028
zu verlassen.

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Defizit 2028 bei 3,8% des BIP; Unterschreiten der 3%-Grenze
erfordert zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd Euro.

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Staatsschuldenquote steigt bis 2030 auf historischen Höchststand
von 87,8% des BIP.

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Stabilisierung und Rückführung der Staatsschuldenquote benötigt
Budget-Anker in Form eines Defizits von maximal 2% bis 2,5% des BIP.

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Ausgabensenkende Strukturreformen fehlen: Reformpartnerschaft
bisher ergebnislos.

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Neue Konsolidierungsmaßnahmen mit Fokus auf wachstumsorientierte
Konsolidierung nötig.

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Reformen bei Förderungen, im Gesundheits- und Pensionssystem
sowie Bürokratieabbau umsetzen.

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Öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden koordiniert in
Konsolidierung einbinden und Zukunftsinvestitionen sichern.

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Krisenresilienz durch Vorbereitung zielgerichteter Transfers
stärken.

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2026 und 2027 ein
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 3,6% des
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner
Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen, sodass im Jahr 2028 mit
einem prognostizierten Defizit in Höhe von 3,8% des BIP die 3%-
Obergrenze deutlich verfehlt wird. "Dennoch wird es keine
Konsequenzen im Defizitverfahren für Österreich - außer einer
Verlängerung - geben, weil der Nettoausgabenpfad eingehalten wird und
nur dieser für die Beurteilung weiterer Schritte relevant ist", so
Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die hohen Defizite sind
v. a. auf die hohe Ausgabendynamik bei Gesundheit, Pflege und
Pensionen, steigende Zinszahlungen sowie hohe Investitionen für
Landesverteidigung und Schienenverkehr zurückzuführen. Ebenso tragen
Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche sowie der
einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (z. B. ökosoziale
Steuerreform) bzw. der Lohnnebenkostensenkung im Rahmen des
Doppelbudgets 2027/28 zu den anhaltend hohen Defiziten bei. Insgesamt
reichen die Konsolidierungsmaßnahmen laut Fiskalrat nicht aus, um die
Staatsschuldenquote zu stabilisieren. Eine Stabilisierung der
Schuldenquote anstelle des Anstiegs auf knapp 88% des BIP bis zum
Jahr 2030 erfordert jährliche Budgetdefizite von maximal 2,5% des
BIP; maximal 2% des BIP für eine Rückführung im Sinne der EU-
Fiskalregeln nach dem Defizitverfahren.

Zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd Euro zur Beendigung des
Defizitverfahrens 2028 nötig

Trotz Einhaltung des Nettoausgabenpfades bleiben Maastricht-
Defizite laut FISK-Prognose bis 2030 deutlich über der Obergrenze von
3% des BIP. Um das Defizitverfahren 2028 zu beenden, müssen aus der
Sicht des Fiskalrates noch zusätzlich 5,7 Mrd Euro (unter
Berücksichtigung negativer makroökonomischer Rückkopplungseffekte)
konsolidiert werden. Die Abweichung der FISK-Prognose zum Zielwert
der Regierung von 3% Defizit entsteht einerseits durch eine geringere
als erwartete Konsolidierungswirkung des Doppelbudgets 2027/2028 (
FISK sieht gegenwärtig eine "Lücke" von 0,4 Mrd Euro) und eine von
der Regierung im Budget nicht berücksichtigten statistischen
Verbuchungsänderung des Einnahmenausfalls 2028 aufgrund der
Einführung des Europäischen Emissionshandels II (1,6 Mrd Euro).
Andererseits geht der FISK nach gegenwärtigem Wissensstand davon aus,
dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger einen
niedrigeren Konsolidierungsbeitrag leisten und Transfers an die EU
deutlich höher ausfallen als von der Bundesregierung erwartet.

Staatsschuldenquote muss stabilisiert und mittelfristig
rückgeführt werden

Der Fiskalrat weist darauf hin, dass die Schuldenquote durch ein
maximales Budgetdefizit von 2,5% stabilisiert und mittelfristig durch
ein maximales Budgetdefizit von 2% des BIP reduziert werden muss. Nur
so können budgetäre Spielräume sowie die Handlungsfähigkeit und
Krisenresilienz Österreichs zurückgewonnen werden. Eine nachhaltige
Senkung des Budgetdefizits sollte durch möglichst konjunkturschonende
Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen. Dabei sind Konsolidierungsbeiträge
aller Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten nötig.
Strukturelle Reformen sind umzusetzen, um zunehmendem Ausgabendruck
durch steigende
Zins-, Gesundheits-, Pflege- und Pensionsausgaben sowie zusätzlichem
Investitionsbedarf zu begegnen.

Wachstumsorientierte Konsolidierungsstrategie umsetzen

Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum stärken und gleichzeitig
das Budget entlasten, müssen vor allem bei der Erhöhung des
verfügbaren, aber ungenutzten Arbeitskräftepotenzials ansetzen. Dafür
sind Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt (z. B. Verbesserung der
Arbeitsfähigkeit durch Gesundheitsförderung und ausreichende Kinder-
und Pflegebetreuung), Gesundheit (z. B. Prävention,
Gesundheitsförderung) und Pensionen (z. B. Maßnahmen zur Erhöhung des
faktischen Pensionsantrittsalters) umzusetzen und Bürokratieabbau
voranzutreiben.

Fördersysteme grundlegend reformieren und Datenbasis für
treffsichere Transferleistungen schaffen

Förderungen sollen gezielter eingesetzt, regelmäßig evaluiert und
auf Zukunftsbereiche wie Forschung, Innovation und Klimaschutz
fokussiert werden. Wesentlich ist der Abbau unwirksamer und
überschneidender Maßnahmen sowie die stärkere Nutzung der
Transparenzdatenbank. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit von
zukünftigen Krisenhilfen gilt es, eine umfassende Datenbasis zum
Haushaltseinkommen zu schaffen.

Reformen im Gesundheitssystem mit kurzfristiger und struktureller
Wirkung umsetzen

Im Gesundheitssystem sollen kurzfristig budgetwirksame
Effizienzmaßnahmen umgehend umgesetzt und gleichzeitig strukturelle
Reformen eingeleitet werden. Beispielhaft kommt kurzfristig der
gemeinsamen Beschaffung bzw. dem Ausbau des gebündelten Einkaufs, der
stärkeren Nutzung von Generika, der verbesserten
Patient:innensteuerung und dem weiteren Ausbau der Tele- und
Digitalmedizin große Bedeutung zu. Entscheidend für die nachhaltige
Dämpfung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen sind
Strukturreformen. Planung und Finanzierung aus einer Hand,
überregionale Planung der Krankenanstalten-Versorgung sowie der Auf-
und Ausbau von Tagesmedizin und Tageskliniken sind neben einer
Vielzahl anderer Maßnahmen umzusetzen.

Öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden in die
Konsolidierung stärker einbinden

Die verstärkte Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, die
konsequente Aufgaben- und Ausgabenprüfung und die erhöhte Transparenz
bezüglich außerbudgetärer Einheiten sind erforderlich, um
öffentlichen Nutzen, budgetäre Risiken und Verpflichtungen sichtbarer
zu machen und darauf rechtzeitig reagieren zu können.

Handlungsspielraum für Zukunftsinvestitionen schaffen

Zudem muss Konsolidierung so ausgestaltet werden, dass
ineffiziente Ausgaben reduziert und finanzielle Spielräume für
produktive Investitionen geschaffen werden. Folglich darf eine
nachhaltige Budgetpolitik notwendige Investitionen in Standort- und
Wohnqualität, Klimaschutz und -resilienz, Bildung, Forschung,
Digitalisierung, Energieinfrastruktur und militärische Verteidigung
nicht verdrängen, sondern muss diese priorisieren.

Rückfragehinweis:
Büro des Fiskalrates
Mag. Bernhard Grossmann
Telefon: +43-1-40420-7473
E-Mail: office@fiskalrat.at
Website: https://www.fiskalrat.at

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OTS0051 2026-06-17/10:00